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Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen ist der Salon berechtigt, den vollen Betrag der gebuchten Dienstleistung als Ausfallhonorar zu berechnen.

Diese Regelung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen des spanischen Zivilrechts (Código Civil), insbesondere im Hinblick auf Vertragsverletzung und Schadensersatz.

Termine außerhalb der Öffnungszeiten

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